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aus §5  Jeder kann Mitglied im Lauftreff werden. Minderjährige haben das
            schriftliche Einverständnis der Erziehungberechigtentigten  nachzuweisen.
aus §6  Der Aufnahmeantrag ist beim zuständigen Lauftreffleiter zu stellen. Der 
            Lauftreffleiter kann dem Antrag entsprechen, wenn die Voraus-            setzungen für einen geordneten Sportbetrieb gewährleistet sind.
aus §7  Bei Genehmigung der Aufnahme unterwirft sich das neue Mitglied den
            Bestimmungen Satzung. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritts-
            erklärung zum Schluss des Jahre.
aus §8   Die Festlegung der Beiträge erfolgt durch die Hauptversammlung.
            Die Jahresbeiträge sind bis Ende Februar per Lastschrifteinzug zu ent-
            richten. Im ersten Jahr ist der anteilige Jahresbeitrag fällig.

            Der z. ZT. gültiger Jahresbeitrag beträgt 18,00€
            Aufnahmegebühr:                                 5,00€

            Vereinsanschrift:            Lauftreff Recklinghausen e.V.
                                              Postfach 101030
                                              45614 Recklinghausen

 

Aufnahmeantrag
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 Satzungen  LTR
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