aus §5 Jeder kann Mitglied im Lauftreff werden. Minderjährige haben das
schriftliche Einverständnis der Erziehungberechigtentigten wwwwwwwwww.
nachzuweisen.
aus §6 Der Aufnahmeantrag ist beim zuständigen Lauftreffleiter zu stellen. ww
Der Lauftreffleiter kann dem Antrag entsprechen, wenn die
Voraus- setzungen für einen geordneten Sportbetrieb gewährleistet sind.
aus §7 Bei Genehmigung der Aufnahme unterwirft sich das neue Mitglied den
Bestimmungen Satzung. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritts-
erklärung zum Schluss des Jahre.
aus §8 Die Festlegung der Beiträge erfolgt durch die Hauptversammlung.
Die Jahresbeiträge sind bis Ende Februar per Lastschrifteinzug zu ent-
richten. Im ersten Jahr ist der anteilige Jahresbeitrag fällig.
Der z. ZT. gültiger Jahresbeitrag beträgt 22,00€
Aufnahmegebühr:
5,00€
Vereinsanschrift: Lauftreff
Recklinghausen
e.V. Postfach
101030
45614
Recklinghausen
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