Kreismeisterschaften und Startrechte

So sehen Sieger aus (Bertlicher Straßenläufe; 2016)

Startrechte und Kreismeisterschaften

Für den Start im Rahmen von Kreismeisterschaften, aber auch für die Westfälischen, Westdeutschen, NRW, Deutschen oder Internationalen Meisterschaften, wird zwingend ein offizielles DLV-Startrecht vorausgesetzt. Dies gilt auch für sogenannte „stadionferne Veranstaltungen“, wie bei Straßenläufen.

 

Stadionferne Meisterschaften werden oftmals nicht als eigenständige Veranstaltung durchgeführt, sondern als Zusatzwertung in einer bestehenden allgemeinen Veranstaltung, z. B. die 10 km- oder Halbmarathon-Kreismeisterschaften im Kreis Recklinghausen. Das bedeutet, es gibt nur einen Lauf, in dem Hobby-Läufer und Meisterschaftsteilnehmer gemeinsam unterwegs sind. Der Veranstalter erstellt in solchen Fällen zwei Wertungen, einmal über alle Teilnehmer sowie separat über die Meisterschaftsteilnehmer. Die Teilnahme an "stadionfernen Veranstaltungen" steht natürlich jedem frei, aber ohne Startrecht ist eine Verleihung eines Kreismeistertitels nicht möglich.

 

Zur Aufnahme in die offiziellen Bestenlisten ab Kreisebene oder zur Teilnahme an „klassischen“ Leichtathletik-Veranstaltungen, wie Bahnwettkämpfen, benötigt der teilnehmende Athlet ebenfalls ein Startrecht. Dieses kostet bei der Beantragung beim Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen (FLVW) einmalig 6,50 € und gilt unbefristet. Für die jährliche Pflege berechnet der FLVW 5,00 €. Diese Kosten trägt jeder Inhaber eines Startrechtes selbst.

 

Auskünfte, auch zur Beantragung von Startrechten, erteilt unser Sportwart, Mario Buchta.